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Erbschaftsteuer bei der Nachfolge
Ein Erbe oder eine Schenkung kann steuerliche Folgen haben. Wer Freibeträge und Voraussetzungen früh prüft, kann die Nachfolge bewusster gestalten.
Erbrechtliche Entscheidungen können die Erbschaft- und Schenkungsteuer beeinflussen. Deshalb berücksichtige ich steuerliche Fragen bei der Gestaltung von Testamenten und lebzeitigen Übertragungen. Im Vordergrund steht eine Nachfolge, die rechtlich und wirtschaftlich zu Ihrer Situation passt.
In einfach gelagerten Fällen erläutere ich persönliche Freibeträge und grundlegende steuerliche Folgen der geplanten Vermögensübertragung. Die Höhe der Freibeträge hängt insbesondere vom Verhältnis zwischen der übertragenden und der begünstigten Person ab. Frühere Erwerbe können die Berechnung beeinflussen.
Auch das Familienheim kann steuerlich relevant sein. Steuerbefreiungen setzen jedoch bestimmte Bedingungen voraus und unterscheiden sich nach der Art der Übertragung und der begünstigten Person. Ich prüfe diese Fragen im Rahmen Ihrer erbrechtlichen Gestaltung, statt eine Befreiung pauschal vorauszusetzen.
Meine Beratung ersetzt keine umfassende steuerliche Prüfung komplexer Sachverhalte. Bei weitergehenden Steuerfragen ist die Einbindung einer steuerberatenden Fachperson sinnvoll. So lassen sich erbrechtliche Wünsche und steuerliche Anforderungen aufeinander abstimmen.
Häufige Fragen zur Erbschaftsteuer
Wie hoch sind die persönlichen Freibeträge?
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben grundsätzlich einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro je Elternteil. Für Enkel gelten regelmäßig 200.000 Euro, in bestimmten Fällen 400.000 Euro. Für andere Erwerber können deutlich niedrigere Freibeträge gelten. Die konkrete Einordnung sollte die Familienverhältnisse und frühere Erwerbe berücksichtigen.
Kann ich Freibeträge durch mehrere Schenkungen nutzen?
Mehrere Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren fließen grundsätzlich zusammen in die steuerliche Berechnung ein. Nach Ablauf des maßgeblichen Zeitraums können Freibeträge erneut zur Verfügung stehen. Eine Planung muss aber auch Ihre Versorgung, erbrechtliche Folgen und die genaue zeitliche Abfolge berücksichtigen.
Ist das geerbte Familienheim immer steuerfrei?
Nein. Die Befreiung hängt unter anderem von der begünstigten Person, der bisherigen Nutzung und der eigenen Nutzung nach dem Erbfall ab. Für Kinder gilt außerdem eine Wohnflächenbegrenzung. Eine Aufgabe der Selbstnutzung innerhalb von zehn Jahren kann die Befreiung rückwirkend entfallen lassen, sofern keine anerkannte Ausnahme greift.
Übernehmen Sie auch umfassende steuerliche Beratung?
Ich berücksichtige grundlegende Steuerfragen in einfach gelagerten Fällen innerhalb der erbrechtlichen Beratung. Bei komplexen steuerlichen Sachverhalten sollten Sie ergänzend eine steuerberatende Fachperson einbeziehen. Der Umfang der Beratung richtet sich nach Ihrem konkreten Anliegen.
Als Fachanwalt für Erbrecht helfe ich Ihnen, erbrechtliche Ansprüche zu klären und Ihren Nachlass vorausschauend zu regeln. Sie erhalten verständliche Antworten und konkrete nächste Schritte.
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