Gesetzliche Erbfolge

Es gibt kein Testament oder nicht für den gesamten Nachlass eine wirksame Regelung? Dann entscheidet das Gesetz, wer erbt und wie groß die Erbanteile sind.

Die gesetzliche Erbfolge greift, soweit keine wirksame Verfügung von Todes wegen eine andere Regelung trifft. Sie richtet sich insbesondere nach Verwandtschaft und Familienstand. Dabei erben nähere Verwandte grundsätzlich vor weiter entfernten Angehörigen.

Ich prüfe, welche Personen im konkreten Erbfall zum Zuge kommen und welche Erbquoten gelten. Bei Ehegatten spielt auch der Güterstand eine Rolle. Frühere Ehen, verstorbene Angehörige und deren Kinder können die Prüfung zusätzlich beeinflussen.

Gerade in Patchworkfamilien entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht immer den persönlichen Erwartungen. Stiefkinder und unverheiratete Partner haben grundsätzlich kein gesetzliches Erbrecht. Ich erläutere Ihnen, welche Folgen das für Ihre Familie hat und wann eine eigene Nachfolgeregelung sinnvoll ist.

Wenn andere Beteiligte abweichende Erbquoten oder weitere Erben behaupten, prüfe ich die rechtliche Grundlage. Die geklärte Erbfolge bildet anschließend die Basis für die Nachlassabwicklung, die Pflichtteilsberechnung und gegebenenfalls das Erbscheinsverfahren.

Häufige Fragen zur gesetzlichen Erbfolge

Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?

Grundsätzlich erben Verwandte nach einer gesetzlichen Rangfolge sowie gegebenenfalls der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner. Kinder und weitere Abkömmlinge gehören zur ersten Ordnung. Sind keine Abkömmlinge vorhanden, kommen insbesondere Eltern und deren Abkömmlinge in Betracht. Die konkrete Verteilung hängt von der Familienkonstellation ab.

Nein. Neben dem Ehepartner können etwa Kinder oder andere gesetzliche Erben beteiligt sein. Die Erbquote des Ehepartners hängt unter anderem davon ab, welche Verwandten vorhanden sind und welcher Güterstand gilt. Eine vollständige Absicherung kann deshalb eine testamentarische Regelung erfordern.

Unverheiratete Partner und Stiefkinder haben grundsätzlich kein gesetzliches Erbrecht allein aufgrund dieser Beziehung. Eine Adoption kann die Rechtslage für ein Kind ändern. Wer diese Personen bedenken möchte, benötigt regelmäßig eine passende testamentarische oder vertragliche Regelung.

Thomas Erifiu
Thomas Erifiu

Als Fachanwalt für Erbrecht helfe ich Ihnen, erbrechtliche Ansprüche zu klären und Ihren Nachlass vorausschauend zu regeln. Sie erhalten verständliche Antworten und konkrete nächste Schritte.

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