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Pflichtteil
Sie haben nichts oder weniger als erwartet geerbt? Ein Pflichtteilsanspruch kann Ihnen trotzdem einen Anteil am Nachlasswert sichern.
Eine Enterbung bedeutet nicht immer, dass Sie leer ausgehen. Bestimmte nahe Angehörige können einen Pflichtteil verlangen. Dieser Anspruch richtet sich grundsätzlich auf Geld gegen die Erben, nicht auf einzelne Gegenstände aus dem Nachlass.
Ich prüfe, ob Sie pflichtteilsberechtigt sind und welche Quote Ihnen zusteht. Für die Berechnung kommt es insbesondere auf die gesetzliche Erbquote, den Nachlassbestand und dessen Wert an. Auch Schulden und frühere Zuwendungen können eine Rolle spielen.
Oft fehlen zunächst die nötigen Informationen. Ich unterstütze Sie dabei, Auskunft und ein Nachlassverzeichnis zu verlangen sowie erforderliche Wertermittlungen anzustoßen. Schenkungen zu Lebzeiten prüfe ich auf mögliche Pflichtteilsergänzungsansprüche. Bei Immobilien kann eine sachkundige Bewertung entscheidend sein.
Auf dieser Grundlage beziffere ich Ihren Anspruch und fordere die Zahlung außergerichtlich ein. Bleibt eine Einigung aus, vertrete ich Sie auch gerichtlich, etwa mit einer Auskunfts- oder Stufenklage. Ebenso berate ich Erben, die Pflichtteilsforderungen prüfen und erfüllen oder unberechtigte Forderungen abwehren müssen.
Häufige Fragen zum Pflichtteil
Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil?
Zum grundsätzlich geschützten Personenkreis gehören Abkömmlinge, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Auch Eltern können berechtigt sein, wenn keine Abkömmlinge sie von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen. Entscheidend ist, ob die betreffende Person im konkreten Fall gesetzlich geerbt hätte. Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch.
Wie hoch ist mein Pflichtteil?
Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des Werts Ihres gesetzlichen Erbteils. Für den Geldbetrag müssen die Erbquote und der maßgebliche Nachlasswert feststehen. Frühere Zuwendungen, Schulden und ergänzungspflichtige Schenkungen können die Berechnung beeinflussen.
Was kann ich tun, wenn die Erben keine Auskunft geben?
Ein pflichtteilsberechtigter Nichterbe kann grundsätzlich Auskunft über den Nachlass und ein Nachlassverzeichnis verlangen. Dazu können auch Ansprüche auf Wertermittlung und ein notarielles Nachlassverzeichnis kommen. Erfüllen die Erben berechtigte Auskunftsansprüche nicht, kommt eine gerichtliche Durchsetzung in Betracht.
Welche Frist gilt für Pflichtteilsansprüche?
Pflichtteilsansprüche verjähren regelmäßig nach drei Jahren. Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem Jahresende, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie die maßgeblichen Umstände sowie den Schuldner kennen oder ohne grobe Fahrlässigkeit kennen müssten. Für einzelne Ansprüche können Besonderheiten gelten. Eine bloße Zahlungsaufforderung hemmt die Verjährung nicht.
Als Fachanwalt für Erbrecht helfe ich Ihnen, erbrechtliche Ansprüche zu klären und Ihren Nachlass vorausschauend zu regeln. Sie erhalten verständliche Antworten und konkrete nächste Schritte.
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