Testament und Erbvertrag

Sie möchten selbst bestimmen, wer Ihr Vermögen erhält? Klare Regelungen helfen, Ihre Wünsche umzusetzen und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Mit einem Testament oder Erbvertrag können Sie Ihre Nachfolge gestalten. Entscheidend ist nicht nur, wen Sie bedenken möchten. Die Regelungen müssen auch zu Ihrer Familie, Ihrem Vermögen und möglichen Pflichtteilsrechten passen.

Ich entwerfe und prüfe Einzeltestamente sowie gemeinschaftliche Testamente für Ehegatten. Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner häufig zunächst gegenseitig als Erben ein und bestimmen Erben für den zweiten Todesfall. Dabei erläutere ich Ihnen mögliche Bindungen, Pflichtteilsrisiken und steuerliche Folgen.

Auch Vermächtnisse, Enterbungen und die Absicherung einzelner Angehöriger gehören zur Gestaltung. Ein Vermächtnis verschafft der bedachten Person grundsätzlich einen Anspruch gegen die Erben, ohne sie selbst zur Erbin zu machen. Ich helfe Ihnen, diese Unterschiede klar und passend zu Ihren Zielen zu regeln.

Bestehende Testamente und Erbverträge prüfe ich auf Inhalt, Auslegung und Änderungsmöglichkeiten. Einen Erbvertrag müssen die Beteiligten notariell beurkunden lassen. Ich übernehme die anwaltliche Beratung und Gestaltung, nicht die notarielle Beurkundung.

Häufige Fragen zu Testament und Erbvertrag

Kann ich mein Testament selbst schreiben?

Ein eigenhändiges Testament müssen Sie grundsätzlich vollständig von Hand schreiben und unterschreiben. Ort und Datum sollten Sie ebenfalls angeben. Ein ausgedruckter Text mit bloßer Unterschrift genügt für diese Testamentsform nicht. Inhaltliche Beratung hilft, unklare oder widersprüchliche Regelungen zu vermeiden.

Nein. Es kann den überlebenden Ehepartner absichern, aber auch Pflichtteilsansprüche nach dem ersten Todesfall auslösen. Zudem können Bindungswirkungen und steuerliche Nachteile entstehen. Ob es zu Ihnen passt, hängt unter anderem von der Familienstruktur, dem Vermögen und Ihren Änderungswünschen ab.

Das hängt vom Inhalt und vom Zeitpunkt der Änderung ab. Wechselbezügliche Verfügungen können besondere Bindungen auslösen. Zu Lebzeiten beider Ehepartner gelten für einen einseitigen Widerruf besondere Anforderungen. Nach dem ersten Todesfall kann eine Änderung ausgeschlossen sein, sofern keine wirksame Änderungsmöglichkeit besteht.

Ein Testament errichten Sie grundsätzlich einseitig. Ein Erbvertrag enthält vertragliche Regelungen und kann stärker binden. Er erfordert eine notarielle Beurkundung. Ich prüfe mit Ihnen, welche Gestaltung Ihren Zielen entspricht und wie viel Flexibilität Sie behalten möchten.

Thomas Erifiu
Thomas Erifiu

Als Fachanwalt für Erbrecht helfe ich Ihnen, erbrechtliche Ansprüche zu klären und Ihren Nachlass vorausschauend zu regeln. Sie erhalten verständliche Antworten und konkrete nächste Schritte.

Kontakt aufnehmen

Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren

Was müssen Sie jetzt tun, und welche Möglichkeiten haben Sie? Vereinbaren Sie eine Erstberatung. Gemeinsam klären wir Ihre Situation, wichtige Fristen und die nächsten Schritte.

Thomas Erifiu