Honorar

Welche Kosten entstehen, hängt von Ihrem Anliegen und dem Umfang des Auftrags ab. Eine erste Beratung, die Gestaltung eines Testaments und ein gerichtlicher Pflichtteilsstreit erfordern unterschiedliche Leistungen. Fragen Sie deshalb vor der Beauftragung nach der Vergütung für Ihren konkreten Fall.

Gebühren nach dem RVG

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kurz RVG, regelt die gesetzlichen Anwaltsgebühren. Bei vielen erbrechtlichen Angelegenheiten richtet sich die Gebührenhöhe nach dem Gegenstandswert, etwa dem Wert eines geltend gemachten Anspruchs. Hinzu kommen gegebenenfalls Auslagen und Umsatzsteuer.

Vergütungsvereinbarungen

Je nach Auftrag kann eine Vergütungsvereinbarung in Betracht kommen. Ein Stundenhonorar orientiert sich am Zeitaufwand, ein Pauschalhonorar an einem vorher festgelegten Leistungsumfang. Ob eine solche Vereinbarung für Ihr Anliegen möglich und sinnvoll ist, klären wir vorab. Gesetzliche Vorgaben zur Vergütung bleiben dabei maßgeblich.

Erstberatung und weitere Kosten

Die Erstberatung ist nicht automatisch kostenfrei. Ohne Vergütungsvereinbarung beträgt die gesetzliche Obergrenze für ein erstes Beratungsgespräch mit Verbrauchern 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer und gegebenenfalls Auslagen. Für weitere Tätigkeiten können zusätzliche Gebühren entstehen.

Bei einem Gerichtsverfahren kommen insbesondere Gerichtskosten und möglicherweise Kosten der Gegenseite hinzu. Auch Gutachten können zusätzliche Ausgaben verursachen. Sprechen Sie vorhandenen Rechtsschutz früh an, damit sich der mögliche Versicherungsschutz für Ihr Anliegen prüfen lässt.